Organisation
Aufgaben
Als Unternehmer von heute brauchen Sie schnelle Informationen aus erster Hand.
Hier bietet sich Ihre Innung an. In allen Fach und Sachfragen in unserem Handwerk oder bei Ihren individuellen Betriebsfragen finden sie in Ihrer Innung einen kompetenten Partner.
Wir, Ihre Innung sind Ihre "Service-Station" im handwerklichen Berufsalltag, ein kompetenter Partner und bieten daher besondere Vorteile für Innungsmitglieder im Friseur-Handwerk !
Leistungen
1.) Finanzielle Vorteile bei Gebühren - Zwischen- bzw. Gesellenprüfungsgebühr. Nichtinnungsmitglieder zahlen den normaler Gebührensatz. Die Gebühren sind i.d.R. 50-125 % höher als bei Innungsmitgliedern
2.) Rechtsberatung / Rechtsvertretung (Arbeitsrecht / Sozialrecht) Kostenlos (Kosten Arbeitsgerichtsprozess: ca. 2.000,-- Euro) Nichtinnungsmitglieder haben keine Möglichkeit der Inanspruchnahme
3.) Anschluß an den arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der KH (ASI), ASZ). Sehr kostengünstiger Abschluss entsprechender Verträge. Nichtinnungsmitglieder haben haben bei Inanspruchnahme der Dienste der KH 50 % höheren Tarifen
4.) Durchführung von Reisen in ferne Länder Kostengünstige Reiseangebote. Keine Möglichkeit der Inanspruchnahme für Nichtinnungsmitglieder.
5.) Beratung im Tarifrecht/ Tarifwesen Kostenlose Beratung. Keine Möglichkeit der Inanspruchnahme für Nichtinnungsmitglieder.
6.) Aktuelle handwerks-politische, tarifvertragliche bzw. fach- spezifische Informationen durch Rundschreiben Kostenlose Zusendung der Rundschreiben. Nichtinnungsmitglieder erhalten keine Zusendung.
7.) Beratung im Wettbewerbsrecht (richtiges zulässiges Werben z.B. in Zeitschriften bzw. Zeitungen) Kostenlos. Keine Beratung für Nichtinnungsmitglieder
8.) Fachspezifische Seminare für Handwerker. Kostengünstige Teilnahme möglich.
Keine Möglichkeit der Teilnahme für Nichtinnungsmitglieder.
9.) Versicherungen für Handwerker über das Versorgungswerk der KH in Zusammenarbeit mit der Signal Versicherungsgesellschaft. Kostengünstige Inanspruchnahme z.B. von Alters- oder Hinterbliebenenversicherung, Kapitalversicherungen für das Rentenalter, Unfallversicherungen etc. Nichtinnungsmitgliederhaben keine Möglichkeit der Inanspruchnahme